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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07   

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https://dejure.org/2007,17804
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07 (https://dejure.org/2007,17804)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2007 - 7 Sa 365/07 (https://dejure.org/2007,17804)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2007 - 7 Sa 365/07 (https://dejure.org/2007,17804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Versäumung der Einspruchsfrist; Bedeutung des Vorliegens eines Verschuldens des Prozessvertreters oder der Partei für einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht einer Partei zur Angabe ...

  • Judicialis

    ArbGG § 59 Abs. 1; ; ArbGG § ... 59 S. 1; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Wiedereinsetzungsantrag bei Unerreichbarkeit der Partei infolge Auslandsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07
    Hat eine Partei insbesondere in einem fortgeschrittenen Verfahrensabschnitt z. B. mit Zustellungen zu rechnen, so hat sie grundsätzlich ihrem Prozessbevollmächtigten eine Anschrift anzugeben, unter der ihr Zustellungen oder sonstige Mitteilungen bekannt gegeben werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.1988 - IV b ZB 68/88 = NJW 1988, 2672).
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