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LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Versäumung der Einspruchsfrist; Bedeutung des Vorliegens eines Verschuldens des Prozessvertreters oder der Partei für einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht einer Partei zur Angabe ...
- Judicialis
ArbGG § 59 Abs. 1; ; ArbGG § ... 59 S. 1; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Wiedereinsetzungsantrag bei Unerreichbarkeit der Partei infolge Auslandsaufenthalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.04.2007 - 6 Ca 103/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07
- BAG, 28.11.2007 - 5 AZN 1142/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88
Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 7 Sa 365/07
Hat eine Partei insbesondere in einem fortgeschrittenen Verfahrensabschnitt z. B. mit Zustellungen zu rechnen, so hat sie grundsätzlich ihrem Prozessbevollmächtigten eine Anschrift anzugeben, unter der ihr Zustellungen oder sonstige Mitteilungen bekannt gegeben werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.1988 - IV b ZB 68/88 = NJW 1988, 2672).